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Rechtliches
Geistiges Heilen ist in Deutschland ohne Heilpraktikerschein erlaubt.
Am 2. März 2004 hat das Bundesverfassungsgericht folgendes entschieden:
"Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten aktiviert und dabei keine
Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktiker Erlaubnis."(AZ 1BVR 784/03).
Hinweis:
Meine Sitzungen enthalten kein Heilversprechen und ersetzen
in keinem Fall den Gang zu einem Heilpraktiker oder Arzt.
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