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Rechtliches

Geistiges Heilen ist in Deutschland ohne Heilpraktikerschein erlaubt.

Am 2. März 2004 hat das Bundesverfassungsgericht folgendes entschieden:

"Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten aktiviert und dabei keine

Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktiker Erlaubnis."(AZ 1BVR 784/03).

 

Hinweis:

Meine Sitzungen enthalten kein Heilversprechen und ersetzen 

in keinem Fall den Gang zu einem Heilpraktiker oder Arzt.

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